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Rezeptanforderung

Ab dem 01.04.2022 fallen für Rezept- und Briefversand Briefmarkengebühren an. Diese bitte beim nächsten Termin bezahlen.

Bitte beachten Sie: Bei Ausstellung eines Rezeptes am Quartalsbeginn (1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines Jahres) ist die Vorlage einer gültigen Versicherungskarte bei Abholung notwendig.

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Die Zusendung eines Rezepts kann nur dann erfolgen, wenn Sie die Versichertenkarte in dem Quartal schon vorgelegt hatten, oder Sie uns von Ihrer Krankenkasse ein sogenanntes „Ersatzverfahren“ vorab zusenden lassen.

Versicherung

Für welchen Patienten bestellen Sie das Rezept (Geb.-Datum nicht vergessen)

Bitte geben Sie den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Patienten in das obige Feld ein

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